Paraguay Führerschein
paraguay-fuehrerschein - Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten
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Fahrerlaubnisse aus EU- und EWR-Staaten

Bereits seit 01. Juli 1996 ist die Berechtigung zur Benutzung von Fahrerlaubnissen aus EU-Staaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien) und EWR-Staaten (nur noch Island, Liechtenstein und Norwegen) neu geregelt.
Während früher die Berechtigung zum Führen von Kfz im Inland auf 12 Monate seit Begründung des ständigen Aufenthalts begrenzt war, gilt für Führerscheine aus den genannten Ländern diese 12-Monatsfrist nicht mehr.
Seit dem 01. Mai 2004 ist die Umschreibungspflicht für Führerscheine auch für Dokumente aus den neuen Beitrittsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern) entfallen. Gleiches gilt seit dem 01. Januar 2007 für die neuen EU-Staaten Rumänien und Bulgarien. Auch Führerscheine aus den neuen Beitrittsländern, deren Inhaber sich seit mehr als drei Jahren in Deutschland aufhalten, erlangten mit Wirkung zum 01. Mai 2004 wieder Gültigkeit, obwohl das Recht zur Benutzung in Deutschland bereits abgelaufen war.
Eine Umschreibung bei Wohnsitzwechsel innerhalb der EU-/ EWR-Staaten entfällt, ist jedoch auf freiwilliger Basis auch weiterhin möglich.
 
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